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   BSG, 01.07.2021 - B 8 SO 77/20 B   

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https://dejure.org/2021,33091
BSG, 01.07.2021 - B 8 SO 77/20 B (https://dejure.org/2021,33091)
BSG, Entscheidung vom 01.07.2021 - B 8 SO 77/20 B (https://dejure.org/2021,33091)
BSG, Entscheidung vom 01. Juli 2021 - B 8 SO 77/20 B (https://dejure.org/2021,33091)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Vergütung von Leistungen der Eingliederungshilfe in einer Werkstatt für behinderte Menschen Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Höhe der Vergütung von Leistungen der Eingliederungshilfe in einer Werkstatt für behinderte Menschen; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 07.10.2015 - B 8 SO 1/14 R

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 -

    Auszug aus BSG, 01.07.2021 - B 8 SO 77/20 B
    Mit den insoweit heranzuziehenden Maßstäben des § 17 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - ( SGB X ) (zur Geltung dieser Maßstäbe im Verwaltungsverfahren einer Schiedsstelle bereits BSG vom 7.10.2015 - B 8 SO 1/14 R - SozR 4-3500 § 77 Nr. 2 RdNr 14) setzt sich die Klägerin nicht im Ansatz auseinander.
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 01.07.2021 - B 8 SO 77/20 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer eine konkrete Frage formulieren, deren (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit und (konkrete) Klärungsfähigkeit (= Entscheidungserheblichkeit) sowie deren über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung (Breitenwirkung) darlegen (vgl nur BSG vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .
  • BGH, 26.04.1989 - I ZR 220/87

    "Katzelmacher"; Umfang der Protokollierungspflicht

    Auszug aus BSG, 01.07.2021 - B 8 SO 77/20 B
    Auch mit der Rechtsprechung und Literatur zu § 160 Abs. 2 ZPO , wonach neben den in § 160 Abs. 1, 3 und 4 ZPO ausdrücklich benannten Vorgängen solche Vorgänge als wesentlich im Sinne von § 160 Abs. 2 ZPO in ein Protokoll aufzunehmen sind, die für das Verfahren entscheidungserheblich sein können (vgl zu § 160 Abs. 2 ZPO allgemein Bundesgerichtshof vom 26.4.1989 - I ZR 220/87 - juris RdNr 13; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 122 RdNr 4e) , setzt sich die Klägerin nicht auseinander.
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